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Werde Mitglied im SWO!

In unserem Verein mit seinen 14 Abteilungen finden alle Sportbegeisterte, ob Groß oder Klein, ein vielfältiges, attraktives und umfangreiches Sportangebot und viel Spaß in der Gemeinschaft Sport zu machen.

SWO Geschäftsstelle

SG Schwarz-Weiß Oldenburg e.V.

Auguststraße 78 | 26121 Oldenburg
Geschäftszeiten: Mittwoch 17:00 - 19:00 Uhr

Telefon: 0441 - 72 3 74
Email: info(at)swo-online.de

Mitgliedsbeiträge

Beitragsgruppe Monatlich
ERWACHSENE ab 18 Jahre € 19,50
FAMILIEN* € 35,00
KINDER | JUGENDLICHE  bis 18 Jahre € 13,50
SCHÜLER | STUDENTEN ab 18 Jahre** € 13,50
AUSZUBILDENDE von 18 - 25 Jahre € 13,50
PASSIVE MITGLIEDER €  6,50

 

Sonderbeiträge zusätzlich | Abteilung Monatlich
Aikido, Judo, Baseball, Rhönrad €  3,00
Ju-Jutsu, Karate €  2,00
Fussball, Tischtennis €  1,00
Tennis fester Jahresbeitrag

 

Erläuterungen

* Der Familienbeitrag bezieht sich auf Ehepaare und Lebensgemeinschaften, sowie deren minderjährige Kinder (unter 18 Jahre), sofern sie alle gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Solange die Kinder (Jugendliche, Schüler, Studenten) über kein eigenes Einkommen verfügen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und gemeinsam mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben, gilt ebenfalls der Familienbeitrag. Ohne entsprechenden Nachweis der Eltern scheiden Jugendliche, die am 1. Januar des Beitragsjahres 18 Jahre alt sind, aus dem Familienbeitrag aus und werden selbst beitragspflichtig. Jugendliche, die am 1. Januar des Beitragsjahres 25 Jahre alt sind, scheiden in jedem Fall aus dem Familienbeitrag aus und werden selbst beitragspflichtig.

** Nur mit einer Schul- oder Studienbescheinigung, auch von berufsbildenden Schulen. Die aktuelle Schul- und Studienbescheinigung ist unaufgefordert rechtzeitig vozulegen, andernfalls wird im nächsten Quartal der reduzierte Beitrag auf den Normalsatz angepasst. Eine rückwirkende Ermäßigung des Beitragssatzes ist nicht möglich.

  • Es wird darum gebeten, Wohnungswechsel, Änderungen der Bankverbindung oder Namensänderungen umgehend der Geschäftsstelle mitteilen.
  • Hinweis: Die Änderung von aktive in passive Mitgliedschaft ist mit schriftlicher Erklärung nur zum Jahresende möglich.

Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mindestmitgliedschaft beträgt sechs Monate.
  • Der Austritt aus dem Verein ist nach § 5 der Satzung nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
  • Die Austrittserklärung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten und muss dort mindestens 1 Monat vor diesem Termin vorliegen.
  • Die schriftliche Austrittserklärung kann aber auch als Anlage per Email an folgende Adresse zugestellt werden: mitgliederverwaltung@swo-online. de
  • Ein früherer Austritt - zum Ende eines Quartals - wird nur bei einem Wohungswechsel akzeptiert, wenn der neue Wohnort mehr als 25 km von der betreffenden SWO-Trainingsstätte entfernt ist und eine entsprechende Ummeldebestätigung des neuen Einwohnermeldeamtes vorgelegt wird.